Chillout Betriebsausflug ins Loft
Chillout Betriebsausflug ins Loft ...
für Sie, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gäste, Kunden oder Angehörigen – die etwas andere Entdeckung der Langsamkeit.
Wird betriebliche Gesundheitsvorsorge großgeschrieben in Ihrem Unternehmen?
Dann nutzen Sie doch den nächsten Betriebsausflug oder Ihre exklusive Firmenpräsentation
- für die Besinnung auf das Wesentliche,
- die Bereicherung Ihrer Kommunikation,
- die Förderung der Kreativität, Produktivität, Kontinuität und Vitalität aller Beteiligten.
Unser Angebot:
Ein Tag in und mit der Präventionsakademie Thüringen – im Loft im Brühl in der Maximilian Welsch Straße 7 in 99084 Erfurt
Der könnte so aussehen:
- Begrüßung, Sektempfang, Vorstellung des Teams, Tagesablaufplanung
- Führung durch das außergewöhnliche Industrieloft (vorher / nachher)
- Brunch im Festsaal oder in der Businesslounge
- Einstündiger Fachärztlicher Vortrag zu ausgewähltem (auch Ihren speziellen) Thema der Prävention
- Einstündige Gruppenanwendung aus den Themen der Gesundheitsvorsorge
- (Entspannung, Stressbewältigung, BurnOut Prophylaxe, Konfliktbewältigung, Kommunikationstraining, Ernährung, Rücken- Atem- Herzschule …) mit verschiedenen Methoden:
- z.B. Klangtherapie oder Tanztherapie, Autogenes Training, Atemmeditation, Musiktherapie, Aromatherapie, Qi Gong, Massagetherapie,
- Gesprächskreis, Diskussion, Supervision
- Genusstraining mit Verkostung außergewöhnlicher Produkte
- Genusstraining mit Lauschen einer Live Musik und Klang-Präsentation
Dauer: 6 Stunden
Kosten: 65,00 € pro Person
Buchbar ganzjährig, täglich Mo bis So, 8 bis 30 Personen
(Voranmeldung mindestens 2 Wochen vorher info@pa-thueringen.de oder Tel. 0361-51150210 oder 0160-95000294)
Steuervorteile für betriebliche Prävention [BGM/red, 29.08.2008] - Der Einsatz für die Gesundheit der Mitarbeiter wird steuerlich belohnt. So werden Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern, bis zu einem Betrag von 500 Euro grundsätzlich von der Steuer freigestellt. Das können externe Kurse oder betriebliche Angebote sein. Möglich macht es das zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenden Jahressteuergesetz 2009. Liegt eine Präventionsleistung des Arbeitgebers unter 500 Euro im Jahr, muss in der Regel nicht mehr – wie bisher – streng geprüft werden, ob die Präventionsmaßnahme zum Arbeitslohn zählt oder nicht: Ein Schritt in Richtung Bürokratieabbau.
Die geförderten Maßnahmen müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des SGB V entsprechen. Damit fallen unter die Steuerbefreiung insbesondere Leistungen, die im Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen genannt sind. nach StgB9